Compliance
Sorgfalt in der Lieferkette
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Sorgfalt in der Lieferkette
Im Juli 2021 wurde das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG vom 16. Juli 2021, BGBl. I S. 2959) erlassen. Nach diesem Gesetz müssen ab 2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland und ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland geeignete Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Risiken von Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten zu adressieren.
Die im Gesetz genannten Vorschriften zur formalen Dokumentation der Maßnahmen sind daher auf unser Unternehmen noch nicht anwendbar. Dennoch ist der Leitgedanke des LkSG, nämlich die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, schon heute ein verbindlicher Teil unserer unternehmerischen Selbstverpflichtung. Auf der Grundlage unseres Code of Conduct fördern wir die UN-Menschenrechtscharta und stellen sicher, dass wir durch unser wirtschaftliches Handeln nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Dies gilt auch und ganz besonders für die Beachtung der Grundrechte von Arbeitnehmern, der Unzulässigkeit von Kinderarbeit sowie von Beeinträchtigungen der Umwelt, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Wir fördern die Einhaltung dieser Prinzipien in einer angemessenen Weise auch bei unseren direkten und indirekten Zulieferern. Insofern stellen die im Lieferkettengesetz genannten Anforderungen für uns keine neuen Themen dar, sondern sind schon lange Teil unseres täglichen Handelns. Sollten Ihnen Anhaltspunkte oder Praktiken – auch soweit sie sich auf unsere direkten Lieferanten oder deren Vorlieferanten beziehen - bekannt werden, die nicht zu unseren Grundsätzen einer verantwortlichen Unternehmensführung passen oder eine besonders geschützte Rechtsposition im Sinne des Lieferkettensorgfaltsgesetzes verletzen, oder sollten Sie von diesen direkt betroffen sein, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.
Für die Aufnahme und die Bearbeitung eingehender Hinweise und Beschwerden haben wir die Firma Compliance Beratung + Service GmbH („Hinweisgeberexperte“) beauftragt. Den Hinweisgeberexperten können Sie wie folgt erreichen:
Meldeplattform:
https://brandsupplychain.hinweisgeberexpertemeldeplattform.de/
E-Mail:
Post:
Compliance Beratung + Service GmbH
Hinweismanagement Beschwerdeverfahren
Maximilianstraße 24
80539 München
(copy 1)
Sie können entscheiden, ob Sie Ihren Hinweis anonym abgeben oder uns Ihre Kontaktdaten nennen. Da wir für eine offene und vertrauensvolle Kommunikation stehen, würden wir es begrüßen, wenn Sie Ihre Identität offenlegen. Dies erleichtert uns die Klärung des Sachverhalts. Ihre Angaben werden in jedem Fall streng vertraulich behandelt. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Hinweisen können Sie in unserer Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nachlesen.
Die Aufmerksamkeit eines jeden Einzelnen kann dabei helfen, Transparenz und Integrität im Einkauf bei VACUUBRAND zu unterstützen.