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Ökodesign-Verordnung für Elektromotoren (EU) 2019/1781
Die Verordnung (EU) 2019/1781 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, enthält Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Elektromotoren und Drehzahlregelungen, einschließlich solcher, die in andere Produkte integriert sind.
Die Verordnung gilt für Induktionsmotoren ohne Kohlebürsten, Kommutatoren, Schleifringe oder elektrische Rotoranschlüsse, die für den Betrieb bei einer sinusförmigen Spannung mit einer Frequenz von 50 Hz, 60 Hz oder 50/60 Hz ausgelegt sind und neben weiteren Bestimmungen eine Nennausgangsleistung von 0,12 kW bis einschließlich 1000 kW aufweisen.
Sie gilt weiterhin für Drehzahlregelungen mit einem Dreiphasen-Eingang für die durch die Verordnung geregelten Motoren unter Berücksichtigung weiterer Bestimmungen.
Dabei umfasst die Ökodesign-Verordnung einerseits Anforderung an die Energieeffizienz und andererseits Anforderungen an Produktinformationen von Produkten, in die die jeweiligen Motoren bzw. Frequenzumrichter eingebaut sind.
Flanschmotoren
Bei der Produktfamilie der Drehschieberpumpen kommen einphasige Asynchronmotoren zum Einsatz. Diese fallen in den Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnung und müssen die Energieeffizienzanforderungen ab dem 01.07.2023 erfüllen.
Nähere Produktinformationen zur Energieeffizienz sind dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen.
Drehzahlregelungen bzw. Frequenzumrichter
Laut Artikel 2 Abschnitt (1) b) gilt die Verordnung nur für Drehzahlregelungen (Frequenzumrichter) mit einem Dreiphasen-Eingang. Frequenzumrichter, die bei VACUUBRAND im Einsatz sind, werden ausschließlich mit einer einphasigen Spannung betrieben. Somit fallen alle von VACUUBRAND eingesetzten Frequenzumrichter NICHT in den Geltungsbereich dieser Verordnung.
Motoren mit 24 V Versorgung
Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst lediglich Induktionsmotoren. Gleichstrommotoren sind davon unberührt.
VACUUBRAND verwendet in seiner VARIO-SP Pumpenserie Motoren, die mit 24 V Gleichspannung arbeiten und damit NICHT in den Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnung fallen.
Motoren kleinerer Leistung
Die Verordnung 2019/1781 gilt für Motoren mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 120 W.
Bei VACUUBRAND sind unter anderem Motoren mit folgenden Ausgangsleistungen im Einsatz:
• 40 W (z.B. Produktfamilie ME 1, ME 1C, BVC)
• 60 W (MZ 1C)
• 80 W (MD 1, MD 1C)
• oder 100W (RE 2.5 / RZ 2.5)
Diese Motoren fallen NICHT in den Geltungsbereich der Verordnung.
Synchronmotoren
Die Verordnung enthält Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Induktionsmotoren, die für den direkten Betrieb am öffentlichen Stromnetz vorgesehen sind.
VACUUBRAND verwendet in einigen Varianten der Produktfamilien der ME 16 XX, MD 12 XX, MV 10 XX sowie den Pumpständen PC 3016 XX, PC 3012 XX, PC 3010 XX, dem VAC 24seven und der VACUU·PURE® Serie Synchronmotoren. Diese Motoren sind nicht für den direkten Betrieb am öffentlichen Stromnetz vorgesehen und fallen damit NICHT unter diese Verordnung.
Motoren für Betrieb in explosionsfähiger Umgebung
Bei VACUUBRAND sind TENV-Motoren im Einsatz, die für den Betrieb in explosionsfähiger Umgebung vorgesehen sind. Nach Artikel 2 Abschnitt (2) l) gelten TENV-Motoren als Ausnahme der Verordnung, sodass sie von den Anforderungen an die Energieeffizienz oder an die Produktinformationen ausgeschlossen sind.
(TENV = totally enclosed non-ventilated).
Motorbausätze
VACUUBRAND verwendet mehrere Motorbausätze, bestehend aus einem Rotor und einem Stator, in unterschiedlichen Abmessungen und Leistungen. Im Laufe eines Montageprozesses werden diese Einzelteile zu einer Vakuumpumpe mit integriertem Motor zusammengefügt.
Nach Artikel 2 Abschnitt 2) a) sind vollständig in ein Produkt integrierte Motoren als eine Ausnahme der Verordnung anzusehen.